Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Heilbehandlungen und Kurse der Heilpraktikerin für Physiotherapie und
Faszientrainerin Diana Thiemann, Hannoversche Heerstraße 9a, 29221 Celle,
vom 18. Oktober 2018 in der Fassung vom 24. April 2020
Für die Heilbehandlungen der Heilpraktikerin für Physiotherapie und Faszientrainerin Diana Thiemann und die Teilnahme an ihren Kursen gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
A. Heilbehandlungen
§ 1 Inhalt der Heilbehandlungen
(1) Als Heilpraktikerin für Physiotherapie – im Folgenden: Heilpraktikerin – führt Frau
Thiemann an der Patientin/dem Patienten Heilbehandlungen durch, die für Heilpraktiker
für Physiotherapie berufstypisch sind.
(2) Die Heilbehandlung umfasst die Anamnese und Diagnose des Gesundheitszustandes der
Patientin/des Patienten sowie dem Vorbeugen und der Behandlung und soweit möglich
der Heilung ihrer/seiner Krankheiten und Gesundheitsstörungen.
Die Behandlung erfolgt im Wesentlichen durch eine Faszientherapie.
(3) Die Heilpraktikerin übernimmt keine Garantie für eine Heilung oder Linderung und
verspricht keine Heilung.
§ 2 Aufklärung
(1) Die Heilpraktikerin klärt die Patientin/den Patienten zu Beginn der Behandlung und,
soweit erforderlich in deren Verlauf, über die Umstände der Behandlung, insbesondere
die Diagnose, die Behandlung und die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung auf.
(2) Die Patientin/der Patient unterrichtet die Heilpraktikerin über ihre/seine
gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Krankheiten.
§ 3 Ärztliche Verordnung
Legt die Patientin/der Patient der Heilpraktikerin eine ärztliche Verordnung für eine
bestimmte Behandlung vor, folgt die Heilpraktikerin der Verordnung, es sei denn, sie hat
dagegen aus ihrer Sicht erhebliche Bedenken.
In diesem Fall holt die Patientin/der Patient die Meinung des verordnenden Arztes ein.
§ 4 Dokumentation
Die Heilpraktikerin dokumentiert die Heilbehandlungen, insbesondere die Anamnese,
die Diagnose, die Behandlungsmethoden und die gesundheitliche Entwicklung der
Patientin/des Patienten.
§ 5 Vergütung
Die Patientin/Der Patientin zahlt der Heilpraktikerin für die Heilbehandlungen eine
Vergütung, die sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der Heilpraktikerin bemisst.
Sie beträgt für
a) die Behandlung einschließlich Anamnese 95,00 € je 60 Minuten
b) telefonischer Beratung 20,00 € je 15 angefangene 15 Minuten.
§ 6 Ausfall von Behandlungsterminen
Sagt die Patientin/der Patient einen Behandlungstermin nicht spätestens 24 Stunden
zuvor ab, hat sie/er eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 vom Hundert der Vergütung
nach § 5 zu zahlen.
§ 7 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungserstellung fällig und ohne Abzug auf ein von
der Heilpraktikerin benanntes Konto zu überweisen.
B. Kurse
§ 8 Kursangebote
Als Faszientrainerin – im Folgenden: Trainerin – bietet Frau Thiemann fortlaufende
Kurse insbesondere zum Faszientraining und zur Faszientherapie an.
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer kann sie als
- Einzelkurse oder
- Dauerkurse
buchen.
Die Trainerin bietet ferner Einzelstunden für Gruppen oder Einzelpersonen an.
§ 9 Einzelkurse
Ein Einzelkurs besteht aus insgesamt 10 Stunden, die in 10 aufeinander folgenden
Wochen abgeleistet werden.
Ein Kurseinstieg ist jederzeit möglich.
§ 10 Dauerkurse
Dauerkurse finden laufend mit einer Stunde in der Woche statt.
Ein Kurseinstieg erfolgt zu Beginn eines Vierteljahres. Ein Einstieg in einen laufenden
Dauerkurs ist möglich.
§ 11 Einzelstunden
Einzelstunden finden nach Vereinbarung statt.
§ 12 Unterrichtung der Trainerin
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer unterrichtet die Trainerin vor Beginn der Teilnahme
über ihren/seinen Gesundheitszustand, insbesondere gesundheitliche
Beeinträchtigungen.
Verändert sich der Zustand während des Kurses, unterrichtet sie/er die Trainerin
unverzüglich und unaufgefordert.
§ 13 Kursgebühren
(1) Einzelkurse
Die Gebühr für die 10 Stunden beträgt 130,00 Euro.
Die Gebühr ist spätestens 1 Woche nach der ersten Teilnahme bar oder durch
Überweisung zu zahlen.
(2) Dauerkurse
Die Gebühr beträgt je Vierteljahr 120,00 Euro.
Die Gebühr ist spätestens bis zum 3. Werktag eines Vierteljahres, das am 1.1., 1.4., 1.7.
und 1.10 eines Jahres beginnt, bar oder durch Überweisung zu zahlen.
Steigt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer in einen laufenden Kurs ein, so beträgt die
Gebühr für jede Stunde bis zum Beginn des nächsten Vierteljahres 15,00 Euro.
(3) Einzelstunden
a) Gruppen (ab 5 Teilnehmer)
Die Gebühr beträgt für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer für eine Einzelstunde
15,00 Euro.
b) Einzelpersonen
Die Gebühr für eine Einzelstunde beträgt 75,00 Euro.
§ 14 Verhinderung der Trainerin
Ist die Trainerin verhindert, Stunden zu geben, wird sie sich bemühen, für eine
fachgerechte Vertretung zu sorgen.
§ 15 Ausfall von Stunden
(1) Stunden, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertages ausfallen, werden nicht berücksichtigt
und entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
(2) Ausfallstunden, die die Trainerin sonst verursacht, werden nicht berücksichtigt, wenn
sie einen Zeitraum von zwei Wochen nicht überschreiten.
Längere Ausfallzeiten werden mit 10,00 Euro je ausgefallene Stunde berücksichtigt.
(3) Ausfallstunden, die nicht durch die Trainerin verursacht werden, werden nicht
berücksichtigt.
§ 16 Kündigung von Dauerkursen
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer an einem Dauerkurs kann die Teilnahme mit einer
Frist von vier Wochen zum Ende eines Vierteljahres kündigen.
C. Allgemeine Vorschriften
§ 17 Schweigepflicht
Die Heilpraktikerin und Trainerin bewahrt Stillschweigen über alles Wissen über ihre
Patientin/ihren Patienten oder die Teilnehmerin/den Teilnehmer an ihren Kursen,
das sie bei ihrer Berufsausübung erhält.
Sie offenbart es nur, wenn sie oder er sie von der Schweigepflicht entbindet.
§ 18 Haftung
(1) Die Heilpraktikerin und Trainerin haftet nicht, wenn die Patientin/der Patient oder
die Teilnehmerin/der Teilnehmer ihre/seine Unterrichtungspflichten gem. § 2 oder
§ 12 verletzt hat.
(2) Die Trainerin und Heilpraktikerin haftet auch nicht, wenn Gegenstände, die im Eigentum
der Patientin/des Patienten oder der Teilnehmerin/des Teilnehmers stehen, verloren
gehen oder beschädigt werden, es sei denn, ihr ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachzuweisen.
§ 19 Datenschutz
Der Datenschutz richtet sich nach der Datenschutz-Grundverordnung vom 25. Mai 2016.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
bleiben die übrigen unberührt.
§ 21 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Celle.