Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Heilbehandlungen und Bewegungstherapien in der Gruppe der Privatpraxis der Heilpraktikerin für Physiotherapie Diana Thiemann
Hannoversche Heerstraße 9a, 29221 Celle,
vom 18. Oktober 2018 in der Fassung vom 01. Januar 2022

Für die Heilbehandlungen sowie Bewegungstherapien in der Gruppe der Heilpraktikerin für Physiotherapie Diana Thiemann gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

A Heilbehandlungen

§ 1 Inhalt der Heilbehandlungen

(1) Als Heilpraktikerin für Physiotherapie – im Folgenden: Heilpraktikerin – führt Frau Thiemann an der Patientin/dem Patienten Heilbehandlungen durch, die für Heilpraktiker für Physiotherapie berufstypisch sind.

(2) Die Heilbehandlung umfasst die Anamnese und Diagnose des Gesundheitszustandes der Patientin/des Patienten sowie dem Vorbeugen und der Behandlung und soweit möglich der Heilung ihrer/seiner Krankheiten und Gesundheitsstörungen.
Die Behandlung erfolgt im Wesentlichen durch eine Faszientherapie.

(3) Die Heilpraktikerin übernimmt keine Garantie für eine Heilung oder Linderung und verspricht keine Heilung.

§ 2 Aufklärung

(1) Die Heilpraktikerin klärt die Patientin/den Patienten zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich in deren Verlauf, über die Umstände der Behandlung, insbesondere die Diagnose, die Behandlung und die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung auf.

(2) Die Patientin/der Patient unterrichtet die Heilpraktikerin über ihre/seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Krankheiten.

§ 3 Ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist für eine Behandlung in der Privatpraxis nicht zwingend notwendig.
Legt die Patientin/der Patient der Heilpraktikerin eine ärztliche Verordnung für eine bestimmte Behandlung vor, folgt die Heilpraktikerin der Verordnung, es sei denn, sie hat dagegen aus ihrer Sicht erhebliche Bedenken.

In diesem Fall holt die Patientin/der Patient die Meinung des verordnenden Arztes ein.

§ 4 Dokumentation

Die Heilpraktikerin dokumentiert die Heilbehandlungen, insbesondere die Anamnese, die Diagnose, die Behandlungsmethoden und die gesundheitliche Entwicklung der Patientin/des Patienten.

§5 Vergütung

Die Patientin/der Patient zahlt der Heilpraktikerin für die Heilbehandlungen eine Vergütung, die sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der Heilpraktikerin bemisst.

Die Höhe der Vergütung wird in einer gesonderten Behandlungsvereinbarung individuell in Abhängigkeit der Behandlungsart und des Behandlungsumfangs festgelegt.

§6 Nichteinhaltung von Behandlungsterminen durch die Patientin/den Patienten

Ist der Patientin/dem Patienten die Einhaltung eines fest vereinbarten Termins nicht möglich, so entsteht eine Ausfallvergütung auf Basis von § 5 in Höhe von:

  •  Absage mind. 48 Stunden vor Terminbeginn: keine Ausfallvergütung
  •  Absage mind. 24 Stunden vor Terminbeginn: Ausfallvergütung in Höhe von 50%
  •  Absage später als 24 Stunden vor Terminbeginn: Ausfallvergütung in Höhe von 100%

§7 Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungserstellung fällig und ohne Abzug auf ein von der Heilpraktikerin benanntes Konto zu überweisen.

B Bewegungstherapien in der Gruppe

§ 8 Kursangebote

Als Heilpraktikerin für Physiotherapie – im Folgenden: Heilpraktikerin – führt Frau Thiemann an der Patientin/dem Patienten Bewegungstherapien in der Gruppe durch.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann sie als

    • Einzelkurse oder
    • Dauerkurse

buchen.

§ 9 Einzelkurse

Ein Einzelkurs besteht aus insgesamt 10 Terminen zu je einer Zeitstunde, welche an einem festen Termin pro Woche an 10 aufeinander folgenden Wochen abgeleistet werden.
Ein Kurseinstieg ist jederzeit möglich.

§  10 Dauerkurse

Dauerkurse finden fortlaufend an einem festen Termin zu je einer Zeitstunde pro Woche statt. Ein Kurseinstieg ist jederzeit möglich.

§  11 Unterrichtung der Trainerin

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer unterrichtet die Trainerin vor Beginn der Teilnahme detailliert über ihren/seinen Gesundheitszustand, insbesondere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Verändert sich der Zustand während des Kurses, unterrichtet sie/er die Trainerin unverzüglich und unaufgefordert.

§ 12 Vergütung

Die Patientin/der Patient zahlt der Heilpraktikerin für die Teilnahme an der Bewegungstherapie in der Gruppe eine Vergütung, die sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand bemisst.

Die Höhe der Vergütung wird in einer gesonderten Behandlungsvereinbarung individuell in Abhängigkeit der Kursart (Einzel-/Dauerkurs) festgelegt.

§ 13 Verhinderung der Trainerin

Ist die Heilpraktikerin persönlich verhindert, Stunden zu geben, wird sie sich grundsätzlich bemühen, für eine Vertretung zu sorgen.

§14 Ausfall von Dauerkurs-Stunden

(1) Stunden, die auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, finden nicht statt und entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

(2) Ausfallstunden, die durch die Trainerin verursacht werden, entbinden nicht von der Zahlungspflicht, wenn sie einen Zeitraum von zwei Zeitstunden je Vierteljahr nicht überschreiten. Längere Ausfallzeiten werden mit 10,00 Euro je ausgefallene Zeitstunde rückvergütet.

(3) Ausfallstunden, die nicht durch die Trainerin verursacht werden, entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

§ 15 Kündigung von Dauerkursen

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer an einem Dauerkurs kann die Teilnahme mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Vierteljahres kündigen.

C Allgemeine Vorschriften

§ 16 Schweigepflicht

Die Heilpraktikerin bewahrt Stillschweigen über alles Wissen über ihre Patientin/ihren Patienten oder die Teilnehmerin/den Teilnehmer an ihren Kursen, das sie bei ihrer Berufsausübung erhält.
Sie offenbart es nur, wenn sie oder er sie von der Schweigepflicht entbindet.

§ 17 Haftung

(1) Die Heilpraktikerin und Trainerin haftet nicht, wenn die Patientin/der Patient oder die Teilnehmerin/der Teilnehmer ihre/seine Unterrichtungspflichten gem. § 2 oder § 11 verletzt hat.

(2) Die Trainerin und Heilpraktikerin haftet auch nicht, wenn Gegenstände, die im Eigentum der Patientin/des Patienten oder der Teilnehmerin/des Teilnehmers stehen, verloren gehen oder beschädigt werden, es sei denn, ihr ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

§ 18 Datenschutz

Der Datenschutz richtet sich nach der Datenschutz-Grundverordnung vom 25. Mai 2016.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen unberührt.

§ 20 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Celle.